Kategorie: Allgemein

Wir haben gemeinsam ein Zeichen gesetzt

Mahnwache in Gummersbach zum Gedenken an den rassistischen Terroranschlag in Hanau vor einem Jahr: Vielen Dank an alle, die in die Stadt gekommen sind, um der Opfer zu gedenken und um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Wir hatten mit 20 bis 25 Personen gerechnet – gekommen sind über 60! Wir haben gezeigt, dass es auch unter den Bedingungen der Pandemie möglich ist, gemeinsam gegen Rechts auf die Straße zu gehen und für eine solidarische Gesellschaft einzutreten. Dem Hass keine Chance – gemeinsam gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Faschismus!

Hier der Artikel von Oberberg-Aktuell

NRW-Versammlungsgesetz-Entwurf darf so nicht durchkommen!

Viele werden noch das Bild des damaligen Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse kennen , als er von 10 Jahren einen Nazi-Aufmarsch blockierte. Wenn es nach dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung für ein Versammlungsgesetz geht, wäre er ein Straftäter!

Hier ist der nachfolgende Text unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf als pdf

Im Landtag hat Innenminister Reul einen Entwurf für ein Versammlungsgesetz vorgelegt, das den Kampf gegen Rechts erschwert.

In § 4 (Veranstaltung einer Versammlung) kommt der erste Hammer: Wer eine Versammlung anmeldet, muss seinen Namen öffentlich bekannt machen:

Wer zu einer Versammlung einlädt oder die Versammlung nach § 10 anzeigt oder deren Zulassung nach § 20 Absatz 2 beantragt, veranstaltet eine Versammlung. In der Einladung zu einer öffentlichen Versammlung ist der Name der Veranstalterin oder des Veranstalters anzugeben.“

Die bisherige Praxis ist, dass zwar auf Flugblättern eine Person angegeben werden muss, die „verantwortlich im Sinne des Presserechts“ ist. Das muss aber nicht unbedingt jemand sein, der vor Ort aktiv ist, es kann z.B. auch die Landesprecherin einer Organisation sein (deren Name schon in der Öffentlichkeit bekannt ist). Für eine Kundgebung macht natürlich jemand vor Ort die Absprachen mit den örtlichen Behörden. Die Erfahrung zeigt: Es kann gefährlich werden, wenn die Namen der lokalen Aktivisten den Rechtsextremen bekannt werden. Doch genau das wäre die Folge von § 4, denn unter dem Aufruf zu einer Demonstration oder Kundgebung muss in Zukunft der Name der Person stehen, die sie bei der Polizei anmeldet.

In § 7 (Störungsverbot) werden auch Nazi-Kundgebungen unter Schutz gestellt:

(1) Es ist verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, diese zu behindern oder zu vereiteln.

(2) Nach Absatz 1 ist insbesondere verboten,

1. in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu behindern oder zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vorzunehmen oder anzudrohen oder Störungen zu verursachen,

2. in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder ihre Durchführung zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren, Handlungen vorzunehmen, die auf die Förderung von in Nummer 1 beschriebenen Handlungen gegen bevorstehende Versammlungen gerichtet sind …“

Was heißt das konkret? Wenn Nazis einen Aufmarsch machen, dürfen wir sie nicht dabei stören. Das könnte ja ihre Versammlung behindern. Eine Sitzblockade, die einen Nazi-Aufmarsch stoppen soll, ein Pfeifkonzert während einer Rede von AfD-Hetzern – das soll nach dem Willen des Innenministers Reul jetzt als Straftat geahndet.

In § 27 (Straftaten)steht

(4) Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu behindern oder zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Einstufung als Straftat bedeutet auch, dass die Polizei z.B. eine Sitzblockade nicht mehr stillschweigend dulden darf, sie muss einschreiten. Und wenn der AfD-Redner sich von Buh-Rufen grob gestört fühlt, werden die Protestierenden zu Straftätern.

In der Begründung wird zusätzlich klargestellt:

‚Probeblockaden‘ bzw. ‚Blockadetrainings‘ verstoßen gegen das Störungsverbot und sind damit rechtswidrig.“

Schon die Vorbereitung auf die Blockade eines Nazi-Aufmarschs oder eines Atommüll-Transports wird also unter Strafe gestellt.

In § 17 (Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot) soll sichergestellt werden, dass die Protestierenden auch erfasst werden:

(1) Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit einer Versammlung unter freiem Himmel oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel Gegenstände am Körper zu tragen oder mit sich zu führen,

1. die zur Identitätsverschleierung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, eine zu Zwecken der Verfolgung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit durchgeführte Feststellung der Identität zu verhindern,…“

Wenn ich also bei kühler Witterung einen Schal trage, dann könnte ich mir den ja vor’s Gesicht ziehen, um meine „Identität zu verschleiern“. Wer entscheidet, ob ich ihn mit der Absicht trage? Der kontrollierende Polizeibeamte? Der könnte mich nämlich an einer „Kontrollstelle“ schon im Vorfeld durchsuchen:

§ 15 (Kontrollstellen) legt fest:

Die Polizei kann Personen und Sachen durchsuchen und die Identität einer Person feststellen an einer Kontrollstelle, die von ihr eingerichtet worden ist, um eine Straftat nach § 27 Absatz 4, 5 und 7 zu verhüten“

Absatz 4 stellt das Störungsverbot unter Strafe, Absatz 5 das Mitführen von Waffen und Absatz 7 die „Identitätsverschleierung“. Die Strafandrohung ist immer gleich.

Ein merkwürdiger Paragraf ist § 18 (Militanzverbot)

(1) Es ist verboten, eine Versammlung unter freiem Himmel oder eine sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes

1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken,

2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder

3. in vergleichbarer Weise

Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.“

Klingt zunächst mal nicht falsch – Nazi-Aufmärsche in Uniform will doch niemand.

Doch ein Blick in die Begründung zeigt, dass es nicht nur darum geht:

Als Beispiel mag auf uniformierte rechts- oder linksextremistische Verbände in der Weimarer Republik wie die SA, die SS und ihre Untergliederungen verwiesen werden. In heutiger Zeit sind der sog. „Schwarze Block“ linksradikaler Störer und Täter oder neonazistische Gruppierungen zu nennen. Das Ensemble aus gleichartiger – meist schwarzer, aber zunehmend auch andersfarbiger – Kleidung, etwa auch gleichfarbiger Overalls (wie bei den Garzweiler-Demonstrationen im Sommer 2019), dazu bei den Rechtsextremisten Springerstiefel mit gleichfarbigen Schnürsenkeln …“

Es geht also auch explizit gegen AntifaschistInnen und gegen Menschen, die sich für den Klimaschutz engagieren!

Dieser Abschnitt aus der Begründung zeigt auch, welche Haltung hinter dem Gesetzentwurf steckt: Konsequent werden Nazis und ihre Gegner gleichgesetzt. So ist an anderer Stelle der Begründung von „ ‚Saalschlachten‘ der Weimarer Republik der Nationalsozialisten und Kommunisten“ die Rede. Das ist die absurde „Hufeisen-Theorie“, die Täter und Opfer auf eine Stufe stellt.

Dieser kleine Abschnitt der Begründung (die insgesamt über 50 Seiten lang ist) enthält zwei sachliche Fehler: Auch die Sozialdemokraten vom „Reichsbanner“, die sich gegen die SA zur Wehr setzten, waren uniformiert – zählen die etwa zu den „linksextremistischen Verbänden“?

Und Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln als Erkennungszeichen der Neonazis – das ist 20 Jahre her. Wer das heute noch anführt, hat wohl lange geschlafen.

Wo bleibt das Positive?

Ja, es gibt einen einzigen, ansatzweise positiven Aspekt: Nazi-Kundgebungen, die z.B. am 9. November die NS-Diktatur verharmlosen, können verboten oder aufgelöst werden. In § 19 heißt es:

Die zuständige Behörde kann die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel beschränken oder verbieten, die Versammlung nach deren Beginn auch auflösen, wenn

1. die Versammlung an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- oder Willkürherrschaft erinnert, oder an einem Tag stattfindet, der zum Gedenken an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft bestimmt ist, und

2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die unmittelbare Gefahr besteht, dass durch die Versammlung die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt und dadurch der öffentliche Friede gestört wird.

Leider nur „kann“ – es liegt im Ermessen der Behörde, ob die Nazis aufmarschieren dürfen.

Insgesamt muss man wohl sagen: Was die Landesregierung da vorlegt, ist für diejenigen, die sich für die Demokratie und gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Hetze engagieren, eine Gefahr.

Wir müssen jetzt deutlich unsere Meinung dazu äußern, bevor es zu spät ist!

Die erste Lesung dieses Gesetzes hat ausgerechnet am Holocaust-Gedenktag, am 27. Januar 2021, stattgefunden. Den aktuellen Beratungsstand und den kompletten Gesetzentwurf kann man auf der Internetseite des Landtags nachlesen.

Wir erinnern an das rassistische Massaker in Hanau

Mahnwache am 19. Februar 2021 – 18.30 Uhr – Gummersbach Lindenplatz

In den Abendstunden des 19. Februar 2020 ermordete ein aufgehetzter Rassist in Hanau Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin. Er erschoss diese Menschen, weil sie ein wenig anders aussahen als er selbst, weil ihre Namen anders klangen als seiner, weil sie oder ihre Vorfahren aus einem anderen Land stammten als er selbst.

Er beging sein Verbrechen in einem Land, in dem jahrelang eine Kette rassistischer Morde nicht aufgeklärt wurde, in dem rassistische Hetze nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Parlamenten zu Wort kommt, in dem immer noch immer wieder neu erklärt werden muss, dass rassistische Äußerungen nicht tragbar sind.

Er konnte sein Massaker verüben, weil die Behörden versagten. Sie versagten am Abend des 19. Februar 2020, als der Notruf nicht zu erreichen war, sie versagten im Vorfeld, als sie Alarmsignale, die vom Täter ausgingen, nicht wahrnahmen.

Und wieder ist die Rede vom „verwirrten Einzeltäter“, wie beim Anschlag auf die Synagoge in Halle, wie beim Mord an Walter Lübke, für den nur ein Täter verurteilt wurde, dessen Umfeld aber freigesprochen wurde. Schon vor fast 100 Jahren hat der damalige Reichskanzler Wirth es klar ausgesprochen:

„Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. Da steht der Feind, und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“

So ist auch die heutige Situation: Die AfD und andere rechte Gruppen verschieben den politischen Diskurs immer weiter nach rechts und schaffen damit das Klima für solche Anschläge. Rassismus und rechter Terror sind Probleme der gesamten Gesellschaft. Sie sind ein Angriff auf unser Zusammenleben. Deswegen müssen wir gemeinsam ein Zeichen setzen und dem Gift des Hasses entgegentreten.

Ein Jahr nach dem rassistischen Anschlag in Hanau gehen wir auf die Straßen – gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Faschismus – für eine solidarische und gleichberechtigte Gesellschaft.

Wir fordern die lückenlose Aufklärung rassistischer Anschläge, die Aufdeckung und Zerschlagung rechtsextremer Strukturen in Behörden, Polizei, Bundeswehr und Sicherheitsbehörden und das Verbot rassistischer und faschistischer Organisationen und Parteien.

Wir treffen uns um 18.30 Uhr zur Mahnwache auf dem Lindenplatz in Gummersbach (Fußgängerzone, vor der Sparkasse). Wir tragen Masken und halten Abstand. Bringt Plakate und Kerzen mit.

Plakate zum Ausdrucken gibt es unter https://19feb-hanau.org/material/

Postkarten-Aktion zum Holocaust-Gedenktag

In den letzten Jahren haben wir den Holocaust-Gedenktag regelmäßig zum Anlass für einen Infostand genommen. Dabei haben wir immer viele interessante Gespräche führen können. Das geht dieses Jahr nicht.

Damit der Tag aber nicht in Vergessenheit gerät, werden wir in diesem Jahr eine Postkarten-Aktion durchführen. Dazu haben wir eine Postkarte drucken lassen:

Die Idee ist, dass um den 27. Januar möglichst viele dieser Karten verschickt werden, um so die Erinnerung wach zu halten. Wer mag, kann die Karten auch am Gedenktag als Statement ins Fenster hängen.

Wie kommst du an die Karten? Ganz einfach: schreib uns eine Mail an info (at) oberberg-ist-bunt.org mit deiner Postadresse und der gewünschten Anzahl, wir packen die Karten in einen Umschlag und schicken sie dir. Du kannst sie dann verschicken oder weitergeben.

Die Karten sind kostenlos – außer für Rechte. AfD-Wählende zahlen 10 € pro Stück. AfD-Mitglieder zahlen 20 € pro Stück. Und wer meint, die AfD wäre noch nicht rechts genug, zahlt 100 € pro Karte. Für „Jana aus Kassel“ setzen wir mal 50€ pro Karte an.

WDR berichtet über unser Projekt Zwangsarbeit

Das Projekt zur NS-Zwangsarbeit im Oberbergischen Kreis ist am 13.1.2021 auch in einem Beitrag der WDR-Lokalzeit bekannt gemacht worden.

Bis zum 20.1.kann man sich den Beitrag in der Mediathek ansehen: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-koeln/video-schatten-der-vergangenheit-kriegsgefangene-im-oberbergischen-100.html

Leider sind die Quellen, auf denen die Arbeit beruht, nicht erwähnt worden. Deshalb sei das hier nachgeholt:

  • Die Broschüre „Zwangsarbeit in Oberberg“ von Gerhard Pomykaj, Ulrich Melk und Peter Ruland ist zum Preis von 2 Euro im Museumsshop auf Schloß Homburg zu erwerben, sie kann auch bei schloss-homburg@obk.de bestellt werden.   
  • Das Buch „Kriegsende in Oberberg“ von Dieter Lange ist leider vergriffen 
  • Die Karte, auf der das Lager „Unter-Würden“ eingezeichnet ist, liegt beim Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises unter der Bezeichnung „Situationsplan Stahlwerk Schmidt & Clemens, 1943“ 

Die Arbeit am Projekt zur Zwangsarbeit geht weiter: Auf der Gedenkseite sind jetzt Gedenkorte in Marienheide, Gimborn, Gummersbach und Oberbantenberg online, Frielingsdorf ist in Arbeit, dann kommt Bergneustadt…

Rückblick und Ausblick

Auch im zu Ende gehenden Jahr war unsere Arbeit geprägt vom Kampf gegen Rassismus und rechte Hetze, vom Einsatz für Toleranz und Solidarität.

Sicher – einiges lief anders wegen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen, aber wir haben deutliche Zeichen setzen können:

In der direkten Reaktion auf die rassistischen Morde in Hanau und auf rassistische Polizeigewalt in den USA haben unsere Mahnwachen am 20. Februar und am 6. Juni starke Beachtung gefunden, unsere öffentlichen Präsenz-Veranstaltungen zum 100. Jahrestag des Kapp-Putsches und zum Thema Rechtsterrorismus (gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Rechts) waren gut besucht.

Zum Internationalen Tag gegen Rassismus konnten wir nicht auf der Straße aktiv werden. Aber es ist eine bunte Online-Demo zustande gekommen, bei der viele Menschen aus dem Oberbergischen Gesicht gezeigt haben.

Neu war, dass Nazis das Unverständnis einiger Menschen für die notwendigen Hygiene-Maßnahmen teilweise erfolgreich ausnutzen konnten, um Verschwörungsmythen und Antisemitismus zu verbreiten. So hat im Mai eine Facebook-Gruppe, deren Administratoren sich in ihren Profilen eindeutig zur AfD oder zu anderen Rechtsextremen bekannten, in Gummersbach zu einem „Spaziergang“ und zu einer Kundgebung gegen die Hygiene-Maßnahmen aufgerufen. Daran haben sich auch Menschen beteiligt, die eigentlich mit Rechts nichts zu tun haben. Wir haben dagegen gehalten: Mit öffentlicher Aufklärung und mit einer gemeinsamen Erklärung demokratischer Parteien und Organisationen. Und als dann im November der „Schiffmann-Wanderzirkus“ in Gummersbach Station machte und dabei der Holocaust verharmlost wurde, haben wir wieder öffentlich Stellung bezogen.

Der 8. Mai 2020 war der 75. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus. Gemeinsam mit „Wiehl bleibt bunt“ war ein großes Fest geplant. Das musste in diesem Jahr ausfallen, aber es wird nachgeholt! Denn das gemeinsame Feiern der Solidarität und der Vielfalt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit gegen Rechts.

Der Jahrestag der Befreiung blieb in diesem Jahr dennoch nicht ohne Beachtung. An vielen Gedenkorten im Kreis wurden Blumen niedergelegt und deutliche Zeichen gesetzt.

Die Kommunalwahl im Herbst wurde von der AfD genutzt, um demagogisch Stimmung zu machen. Wir haben ihr Kommunalwahlprogramm zerpflückt. Besonders kreativ und aktiv war in Hückeswagen die Gruppe „Wir sind mehr im Bergischen“, die es erreicht hat, dass die AfD sich dort mit dem niedrigsten Ergebnis im Kreis begnügen musste. Überhaupt sind die Stimmen für die AfD weit hinter deren Erwartungen zurück geblieben, wie wir in unserer Wahlanalyse darstellen konnten.

Auf große Resonanz stieß unsere Auseinandersetzung mit dem Thema „Zwangsarbeit im Oberbergischen“. In der interaktiven Karte sind die Lager verzeichnet, in denen zur Nazi-Zeit Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in unserem Kreis interniert waren. Jetzt läuft die Aufarbeitung der Einzelschicksale der Menschen, an die auf einzelnen Friedhöfen erinnert wird. Das ist eine langwierige Arbeit, die Seite wird nach und nach vervollständigt – es lohnt sich, immer wieder mal nachzuschauen.

Was uns das Jahr 2021 bringen wird, können wir nicht vorhersagen. Wir können aber planen, was wir selber tun:

Für den 9. Januar 2021 plant die oberbergische AG von terre-des-hommes eine Mahnwache in Gummersbach, um auf das Schicksal der Kinder in den Flüchtlingslagern aufmerksam zu machen. Aufgrund des Lockdowns kann das keine Großveranstaltung werden, aber auch du kannst vorbeikommen, dich informieren und andere auf die verzweifelte Lage der Kinder dort aufmerksam machen. Wir müssen gemeinsam Druck auf die Regierungen ausüben, damit sie endlich handeln und den Kindern eine menschenwürdige Zukunft ermöglichen! (Zur Flüchtlingspolitik der EU ist am 27.12.2020 ein grandioser Text von Heribert Prantl erschienen.)

Auch 2021 wird es wieder den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar geben und auch der internationale Tag gegen Rassismus steht wieder auf dem Kalender. Wir werden diese Termine nicht einfach vorübergehen lassen – wenn du eine gute Idee für eine Aktion hast, lass es uns wissen!

Langfristig stehen im Herbst 2021 Bundestagswahlen an. Wir werden gemeinsam darauf achten müssen, dass im Wahlkampf die Weichen für eine „klare Kante“ gegen Rechts gesetzt werden.

In diesem Sinne – es ist nicht einfach, es wird nicht einfach – lass es uns gemeinsam angehen!

Wir wünschen dir persönlich Gesundheit und alles Gute für 2021

Der Vorstand von „Unser Oberberg ist bunt, nicht braun!“

So funktioniert Demagogie

Die AfD ist in den Ruinen des Schnellen Brüters in Kalkar, im so genannten „Wunderland“ zusammengekommen, um ein Rentenkonzept zu beschließen. Dass sich die Partei darüber hinaus wunderbar zerstritten hat, mag erheitern, sollte aber nicht darüber hinweg­täuschen, dass es noch immer viel zu viele AnhängerInnen und WählerInnen dieser immer eindeutiger rechtsextremen Partei gibt.

Wir haben uns mal das Rentenkonzept der AfD angesehen, das mit übergroßer Mehrheit verabschiedet wurde. Es ist ein Musterbeispiel dafür, wie Demagogie funktioniert.(Die kursiv gedruckten Passagen sind Zitate aus dem AfD-Rentenkonzept.)

Es geht los mit der „Freiheit beim Renteneintritt“

Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente. Wer früher in den Ruhestand geht, muss entsprechende Abschläge in Kauf nehmen.“

Schöne, einfache Sprüche. Gibt es Forderungen zum Renten-Eintrittsalter und zum Renten-Niveau? Nein!

Zur Berechnung der Rentenhöhe wird das Regel-Rentenalter nach SGB herangezogen. Das allgemeine Rentenniveau muss … auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden.“

Gemeint ist: Wenn die Menschen älter werden, muss die Rente sinken!

Wichtig wäre es, die Zahl derer, die in die Rentenkasse einzahlen, zu erhöhen. Und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die viel einnehmen, sich auch angemessen beteiligen. Die Demagogen von der AfD wissen, dass das richtig ist, machen aber eine Politik für ihr neoliberales Klientel:

Zunächst mal ein einfaches „Die da oben“-Bashing:

Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.“

Steht da, wieviel? Nein! So können sie es bei einem Grundbeitrag belassen, der (auch angesichts der geringen Personenzahlen, um die es hier geht,) fast nichts bringt. Diese Forderung ist reiner Populismus.

Dann kommen die Beamten dran:

Die AfD möchte … die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen.“

Eine geschickte Gummi-Formulierung durch das „z.B.“. Man will sich ja mit niemandem wirklich anlegen…

Und was ist mit Freiberuflern und Selbstständigen?

Selbständige werden insofern grundsätzlich in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, können aber bei Nachweis einer privaten Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren.“

Der Passus fängt gut an, aber dann kommt sofort die Aufhebung des ersten Teils. So kann man erreichen, dass GutverdienerInnen keinen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen und dass Lebensversicherungen und Aktienfonds im Geschäft bleiben. Und natürlich kein Wort von Einkommen aus Kapitalerträgen – wenn auch aus Aktiengewinnen Renten­beiträge gezahlt würden, stünde die gesetzliche Rentenversicherung viel besser da.

Am Ende wird klar, wem das ganze Konzept zugute kommen soll:

Private Vorsorge stärken“

Insbesondere sollten Sparer … frei entscheiden können, wie sie ihr Geld während der Ansparphase anlegen und die Mittel nach Erreichen des Rentenalters nutzen. Pro geborenem Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und Lebensmittelpunkt in Deutschland soll der Staat außerdem eine zusätzliche Einzahlung in Höhe von 100 Euro pro Monat bis zum 18. Lebensjahr in die Spardepots der jeweiligen Kinder tätigen. Die Höhe dieses Beitrags ist regelmäßig vom Gesetzgeber dem Verlauf der Inflation anzupassen und entsprechend zu erhöhen.“

Klartext: Private Lebensversicherungen werden gefördert, indem der Staat pro Kind insgesamt 21600 € in die „Spardepots“ einzahlt (nicht in die gesetzliche Renten­versicherung!). Wer sich keine „private Vorsorge“ leisten kann, geht dabei dann leer aus.

Insgesamt hat die AfD sich für ein ganz klar marktradikales Konzept entschieden, für Geringverdienende bringt das nichts. Damit die einfachen AfDler das schlucken, wird das Ganze mit Nationalismus verknüpft: NUR FÜR DEUTSCHE!

So funktionierte die Demagogie der NSDAP auch.

Aufruf gegen den AfD-Parteitag am 28./29. November in Kalkar

„Aufstehen gegen Rassismus“ hat einen Aufruf gegen den geplanten AfD-Bundesparteitag in Kalkar veröffentlicht:

Stoppt die Hass-Superspreader:innen!

Nein zur Zusammenkunft hunderter Rassist:innen!

Mitten in der Corona-Pandemie will die AfD am 28. und 29. November ihren erst im April coronabedingt abgesagten Bundesparteitag auf dem Messegelände des „Wunderlands“ in der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Kalkar nachholen. Einmal mit mehreren hundert Delegierten unter sich, werden sie die Masken in jeder Hinsicht fallen lassen. Wie schon bei früheren Veranstaltungen werden sie die Gelegenheit nutzen, um öffentlichkeitswirksam Hass und Hetze gegen Geflüchtete, Muslim:innen, Andersdenkende und -lebende zu verbreiten. Zudem kann man damit rechnen, dass die Corona-Leugner:innen der AfD einen gemeingefährlichen Infektionshotspot erzeugen. Dabei werden sie sich auch noch als „Freiheitskämpfer“ gegen eine herbeifantasierte Diktatur darstellen.

Sie knüpfen an altbekannte Verschwörungsmythen an, mit der jahrhundertelang Hass auf Minderheiten, insbesondere auf jüdische Gemeinden gelenkt wurde. Immer schon soll es eine angebliche „geheime Elite“ gewesen sein, die Not und Krankheit über das Land gebracht habe. Furchtbarer Höhepunkt dieses Denkens waren die Massenmorde des NS-Regimes. Im 21. Jahrhundert muss mit diesem Wahn endlich Schluss sein!

Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die AfD sich immer weiter in Richtung einer völkisch- nationalistischen Partei radikalisiert. Sie ist vernetzt mit extrem rechten Netzwerken und Nazihooligans und sucht offen den Schulterschluss mit antisemitischen Verschwörungserzähler:innen und Reichsbürger:innen.

Die AfD diffamiert demokratische, linke und gewerkschaftliche Kräfte ebenso wie soziale Einrichtungen. Die AfD führt einen Kulturkampf gegen die Freiheit von Wissenschaft, Kultur und Medien. Sie stempelt Menschen mit Migrationsgeschichte zu Sündenböcken sozialer Missstände, spaltet die Gesellschaft, bekämpft die Gleichberechtigung und befeuert Hass und Hetze. Die Folgen zeigen sich in Ausgrenzung, Gewalt und Terror, in Angriffen auf Geflüchtete bis hin zu Mordtaten.

Wir werden mit vielen Menschen und gemeinsam mit demokratischen, gewerkschaftlichen, antifaschistischen, sozialen und kulturellen Initiativen, Organisationen, Religionsgemeinschaften und Parteien auf die Straße gehen, um unseren Protest und unseren Widerstand gegen einen Rechtsruck zum Ausdruck zu bringen.

Wir fordern:

  • Der Bundesparteitag der AfD muss wegen zu erwartender Infektionsgefährdung untersagt werden bzw. bei Nichteinhaltung der Auflagen abgebrochen werden!

Wir demonstrieren und treten ein für

  • eine Gesellschaft in der alle, unabhängig von Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft und sozialem Status gleichberechtigt, frei und ohne Angst leben können
  • die Aufnahme und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die vor Verfolgung, Krieg, Hunger und Not flüchten
  • das Erinnern an die Verbrechen des NS-Regimes und das Gedenken an dessen Opfer
  • Solidarität mit allen Menschen, die von Armut, Ausgrenzung und Verfolgung bedroht sind
  • die Freiheit von Wissenschaft, Kultur und Medien

Unsere Antworten auf Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Chauvinismus und Sexismus sind Gerechtigkeit, Wertschätzung, Gleichberechtigung und Solidarität!

Wir wollen mit Anstand, Abstand und Maske demonstrieren und distanzieren uns von Rassismus, Gewalt und Hass.

Infos zum Ablauf der Proteste, unserem Hygienekonzept und Mobilisierungsmaterial sowie zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten »

Verharmlosung der Nazi-Verbrechen nicht zulassen!

Der Schiffmann-Wanderzirkus war da!

Am Samstag, den 14. November tauchte der schwarze Bus von Bodo Schiffmann und seinem Gefolge in Gummersbach auf. Vor etwa 300 Personen, von denen viele aus dem weiteren Umland angereist waren, verbreiteten fünf Männer ihre Ansicht zu den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.
Wir stellen dazu fest: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht sind wichtige Grundrechte, die – unter Beachtung des Infektionsschutzes – nicht angetastet werden dürfen. Nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist rassistische und antisemitische Hetze, für uns gilt: Faschismus ist keine Meinung,
sondern ein Verbrechen!

Was hat das mit Schiffmann zu tun? Es geht um völlig inakzeptable NS-Vergleiche:
Die Redner am Samstag bezeichneten sich selber auch als „Antifaschisten“, als „Widerstandskämpfer“, die Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung des Virus wurden mit den Verbrechen des Hitler-Faschismus verglichen. Am Schluss verstieg sich Schiffmann so weit, dass er Menschen, die keine Masken tragen können oder wollen, als diskriminiert und verfolgt bezeichnete. Er endete mit der Ungeheuerlichkeit: „Freunde, das ist genau das selbe wie bei der Judenverfolgung, das ist kein Unterschied mehr!“ – und erhielt dafür begeisterten Beifall.
Wenn Menschen eine kleine Lästigkeit wie das Tragen einer Maske mit der Verfolgung und Ermordung durch die Nazis auf eine Stufe stellen, dann relativeren und verharmlosen sie dadurch den Holocaust. So etwas dürfen wir nicht zulassen!

Morsbacher Karnevalisten zeigen Haltung!

Morsbach, wir lieben Dich!

Die Morsbacher Karnevalisten machen klar: AfD – nicht lustig! Die „Altprinzen“ schließen einen (übrigens gescheiterten) AfD-Kandidaten von ihrem Stammtisch aus. Danke für diese klare Haltung!

https://www.oberberg-aktuell.de/politik/afd-trubel-beschaeftigt-kg-morsbach-a-30926

Und die AfD jammert auf ihrer Facebook-Seite – das ist lustig! Nur schade, dass die nicht wissen, wie es in Morsbach aussieht….

NRW-Landesregierung: Bericht zu Rechtsextremismus in NRW

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen einen Überblick über die Situation des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen gegeben. Eine Zusammenfassung findet sich hier: https://www.bnr.de/…/aktu…/militante-rechte-szene-in-nrw, die komplette Antwort kann hier heruntergeladen werden: https://www.landtag.nrw.de/…/Dokument/MMD17-11081.pdf. Auch wenn der Bericht vor allem auf Angaben des Verfassungsschutzes beruht und deshalb die AfD so gut wie nicht vorkommt, lohnt sich die Lektüre.

Es befremdet allerdings, dass der Bericht nicht in der Lage ist, in der Rubrik „Rechtsrock“ den Ort für „Rufmord“ („Hausband“ der damaligen Freien Kräfte Oberberg) oder von „Der Oberberger“ anzugeben (Seiten 84, 86 – 89). Ja, die kommen aus dem Oberbergischen. „Der Oberberger“ posiert an verschiedenen Ort im Südkreis (von ihm als „unser Leyland“ bezeichnet). Ist nicht schwer rauszufinden. Hat vielleicht damit zu tun, dass es mehrfach heißt:

„…kommt eine detaillierte Auflistung in Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Landtags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen nicht in Betracht. Hierdurch könnten Rückschlüsse auf die Aufklärungsziele, den Erkenntnisstand sowie die Arbeitsweise des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes nachhaltig beeinträchtigen.“

„Wegschauen ist nicht mehr erlaubt“ – Veranstaltung „Rechtsterrorismus in Deutschland“ im Raum L&C der Halle 32

Die klaren Worte von Bundespräsident Steinmeier bei der Gedenkveranstaltung in München zum 40. Jahrestag des Oktoberfest-Attentats vom 26. September 1980 machen deutlich, wie wichtig die Beschäftigung mit dem Terror von Rechts und den dahinter stehenden Netzwerken ist. Dies ist auch unsere Motivation für die Veranstaltung „Rechtsterrorismus in Deutschland“, die am 30. September 2020 um 19 Uhr stattfindet.

Mit dem Ort für die gibt es leider noch einmal eine Änderung:

Was den Infektions-Schutz angeht, schlagen wir vor, das Konzept von 3. September wieder anzuwenden, das heißt, dass alle BesucherInnen eine Mund-Nase-Bedeckung mitbringen und diese auch während der Veranstaltung tragen.

Mehr zum Inhalt und zu den Referierenden unter https://www.netzgegenrechts-oberberg.org/aktuelles.html

Wichtig ist, dass ihr euch bitte JETZT für die Veranstaltung ANMELDET unter info@netzgegenrechts-oberberg.org

Wir bitten um Entschuldigung für das „Hin-und-Her“ beim Veranstaltungsort, die Gründe dafür liegen weder bei uns noch bei Netzwerk gegen Rechts.

Vor 40 Jahren: Rechter Terroranschlag auf das Oktoberfest

Vor 40 Jahren, am 26. September 1980: Eine Bombe explodiert am Eingang des Münchener Oktoberfestes, 13 Menschen werden getötet, über 200 verletzt. Der Täter ist selbst unter der Toten, die Ermittler sprechen schnell von einem „verwirrten Einzeltäter“, Bezug zur rechtsextremen Szene wird zunächst geleugnet. Dieses Muster polizeilicher und staatsanwaltlicher „Aufklärung“ findet man auch heute immer wieder – denken wir nur an die Terror-Anschläge von Halle und von Hanau.Ein recht guter Artikel zum Oktoberfest-Attentat stand vor 2 Jahren bei t-online: https://www.t-online.de/…/muenchner-oktoberfest-1980…