In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine extrem rechte Partei verboten: 1952 erließ das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP). Damals hat die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer den Verbotsantrag gestellt.

Die Vorgeschichte des Verbots ist gerade aus heutiger Sicht spannend, viele Argumente von heute gab es damals schon.
Die Geschichte der SRP von der Gründung bis zum Verbot steht hier.
Wie die SRP 1950 Wahlkampf im Oberbergischen Kreis gemacht hatte, haben wir hier zusammengestellt. (Mit Original-Zeitungsartikeln aus der Zeit)