Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte liegt vor und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

Auszüge aus der Seite https://afd-gutachten.de/:
Unser Gutachten erklärt, warum die AfD verfassungswidrig ist.
Die Debatte um ein Verbot der AfD bewegt sich nicht. Auch weil die Sorge groß ist, am Ende vor Gericht zu scheitern. Denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch.
Und: Die AfD agiert geschickter als rechte Parteien vor ihr – sie kommuniziert nicht so plump wie die NPD, viele ihrer Botschaften bleiben zwischen den Zeilen.
Wenn man wissen will, wie die AfD tatsächlich arbeitet, muss man tief graben. Wir, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben das getan.
…
Das vorliegende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die „Alternative für Deutschland” (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist.
Denn die Partei geht nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet.…
Schluss
Die Forschungsfrage dieses Gutachtens ist folglich zu bejahen:
Die AfD erfüllt die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG und ist verfassungswidrig.
Ein zulässiger Verbotsantrag nach Art. 21 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG hätte wahrscheinlich Erfolg.
Also los!
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung – macht eure Arbeit und stellt endlich einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht!
Es gibt keine Ausreden mehr!