Vor 90 Jahren wurden die „Nürnberger Gesetze“ beschlossen
Im September 1935 – die Nazis waren seit zweieinhalb Jahren an der Macht – fand in Nürnberg der siebte Parteitag der NSDAP statt. Beschlossen wurden dort am 15. September 1935 unter anderem zwei Gesetze:
- das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und
- das „Reichsbürgergesetz“
Beide Gesetze entsprangen aus der rassistischen Ideologie der NSDAP. Im Rahmen einer pseudowissenschaftlichen „Rassenkunde“ wurden die Menschen auf Grundlage äußerer Merkmale (dazu wurden zum Beispiel die Köpfe vermessen) in „Rassen“ eingeteilt. „Rassen“, von denen die einen „wertvoller“ waren als die anderen. So wurden Menschen auf Grund ihres Aussehens und ihrer Abstammung als minderwertig eingestuft, andere wurden zu „Herren“, weil sie einer „besseren Rasse“ angehörten. Der Rassismus hatte eine wichtige Funktion im NS-Staat: Wer auf seine „Rasse“ oder seine „Nation“ stolz sein kann, ist eher bereit, eine schlechte wirtschaftliche Lage hinzunehmen, weil es ja Angehörige „minderwertiger Rassen“ gibt, auf die er hinabsehen kann. So konnten die Nazis ihr Aufrüstungs-Programm „Kanonen statt Butter“ ohne große Widerstände durchziehen.
Passend zur „Rassenkunde“ wurden viele Eigenschaften und Verhaltensweisen der Menschen als erblich eingestuft, später wurden Menschen zwangsweise sterilisiert, um „erbkranke“ Nachkommen zu verhindern.
Doch das Herz der Menschen fragt nicht nach „Rasse“, wenn es um Liebe geht – auch in Deutschland nicht, auch damals nicht. Deshalb erließen die Nazis ein Gesetz, das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“
„Durchdrungen“ und „beseelt“ waren die Autoren angeblich. Es ging um die „Reinheit des Blutes“ und den „unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern“. Deshalb wurde die Liebe verboten:

§1: „Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten…“
§2: „Nichtehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.“
§5 (1): „Wer dem Verbot des Paragraphen 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.“
Schon bevor die „Nürnberger Gesetze“ erlassen worden waren, nahmen es sich die Spießer heraus, jüdische Mitbürger als „Rasseschänder“ zu bezeichnen, SA-Horden trieben die „verbotenen“ Paare durch die Straßen. Hier ein Bild, das im Sommer 1935 in Norden (bei Emden) entstand.(Bildquelle: https://www.annefrank.org/de/timeline/55/nurnbergergesetze/, dort gibt es auch Informationen zu dem abgebildeten Paar)

Es lohnt sich, die abgebildeten Personen genauer zu betrachten:
- Der SA-Mann rechts neben dem Paar spielt seine Rolle als Angehöriger der „Herrenrasse“ und brüllt durch die Straße.
- Der Uniformierte links neben der Frau scheint stolz zu sein, dass er in der ersten Reihe marschiert, aber er vergewissert sich durch einen Blick auf die Horde hinter ihm.
- Die Gesichter der Menschen am Straßenrand sind nicht genau zu erkennen. Sie sehen eher unschlüssig aus.
- Das Paar in der Mitte ist bewundernswert: Sie gehen aufrecht, als könnte ihnen die Demütigung nichts anhaben.
Mit dem barbarischen Verbot der Liebe wurde Teilen der Bevölkerung das Menschsein abgesprochen. Das war ein wichtiger Schritt zu den weiteren Verbrechen – über die Pogromnacht zu Deportationen, Konzentrationslagern und Gaskammern.
Das ist jetzt 90 Jahre her. Doch wir erleben wieder, dass die Liebe angegriffen wird: CSD-Paraden werden von extrem Rechten attackiert, es wird versucht, die sexuelle Selbstbestimmung einzuschränken, in einigen US-Staaten wird verboten, über Homosexualität auch nur zu reden.
Ebenfalls am 15. September 1935 wurde das „Reichsbürgergesetz“ beschlossen:

Dieses Gesetz teilte die Deutschen in Staatsbürger*innen erster und zweiter Klasse ein:
§1: „Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.“
§2(1): „Reichsbürger ist nur der Staats-bürger deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.“
§2(3): „Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.“
Menschen, die von den Nazis als „fremdblütig“ eingeordnet wurden (Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma) waren damit automatisch von wichtigen Rechten ausgeschlossen.
In der AfD werden heute ganz ähnliche Positionen vertreten: „Und wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur ‘ne Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben.“ (Hannes Gnauck [MdB, AfD-Bundesvorstandsmitglied] bei einer Wahlkampfveranstaltung am 11. August 2024 in Zossen). Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach in einem ZDF-Interview Anfang Mai 2025 von „zwei Gruppen“: denjenigen, „die von Haus aus Abstammung haben als Deutscher“ und den „Passdeutschen“.
Die Nürnberger Gesetze wirkten sich auch bei uns im Oberbergischen aus:

Das Kinderarzt-Ehepaar Dr. Sophie Simons und Dr. Alfred Simons in Gummersbach wurde schon am 1. April 1933 von SA-Horden belästigt, weil Alfred Simons Jude war. Ab dem 22. April 1933 durfte er keine Kassenpatienten mehr behandeln, ab September 1935 wurde ihm in Folge der Nürnberger Gesetze die Behandlung „arischer“ Patienten verboten. Sophie Simons konnte als Nicht-Jüdin weiter praktizieren, sie wurde aber als „jüdisch versippt“ angegriffen. Die Familie musste 1939 fliehen und kam über Umwege nach Australien. Hulda Simons, die Mutter von Alfred Simons, hatte sich entschieden in Gummersbach zu bleiben. Sie wurde im September 1944 verhaftet und später nach Theresienstadt deportiert, wo sie im November des selben Jahres starb.
Ausführlichere Informationen finden sich auf der Seite der Stadt Gummersbach und in der Dokumentation zur Judenverfolgung in Gummersbach
Noch zwei Anmerkungen zu Schluss:
Mit den Nürnberger Gesetzen ist der Name Globke eng verbunden: Dr. Hans Globke war damals Oberregierungsrat im NS-Innenministerium und hat 1935 die offizielle Erläuterung der Gesetze verfasst. Ab 1953 war er unter Adenauer Chef des Bundeskanzleramtes, er war einer von Adenauers engsten Vertrauten, zuständig für Personalpolitik und die Kontrolle der Geheimdienste! Mehr zu Globke z.B. hier
Der Parteitag, bei dem diese Gesetze beschlossen wurden, hatte übrigens den Beinamen „Reichsparteitag der Freiheit“. Unmenschlichkeiten als „Freiheit“ zu verkaufen, ist nicht erst eine Erfindung von Donald Trump.
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