Noch vor der Neuwahl des Bundestags besteht die Chance, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen:
Für eine Mehrheit im Bundestag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht
Wir möchten alle demokratischen Abgeordneten und Parteien dazu aufrufen, dem „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ,Alternative für Deutschland’“ zuzustimmen. Eine fraktionsübergreifenden Gruppe von 113 Abgeordneten hat diesen Antrag am 13.11.2024 im Bundestag eingebracht (Drucksache 20/13750; Deutscher Bundestag Drucksache 20/13750 Antrag der Abgeordneten Carmen Wegge, Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner, Stefan Seidler und weiterer Abgeordneter Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes).
Wir von „Oberberg ist bunt, nicht braun“ sind diesen Abgeordneten, außerordentlich dankbar für Ihre Initiative. Wir freuen uns über die bereits große Anzahl von Abgeordneten, die diese Initiative unterstützen.
Es ist höchste Zeit, konkret zu handeln, um unsere Demokratie vor den menschen- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zu schützen. Es ist sehr wichtig, dass die Abstimmung über diesen Antrag noch rechtzeitig in dieser Legislaturperiode stattfindet und die demokratischen Parteien dem Bundesverfassungsgericht den Auftrag erteilen können, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu überprüfen. Eine Verzögerung der Abstimmung oder eine vorgelagerte Prüfung durch den Bundestag würde bedeuten, dass eine Einleitung des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht in dieser Legislatur nicht mehr möglich ist. Dann verlieren wir wertvolle Zeit, in der die AfD sich noch weiter radikalisieren wird. Und es ist auch zu befürchten, dass im neuen Bundestag ein Antrag für ein Verbotsverfahren deutlich erschwert sein könnte.
Warum ist es uns wichtig, dass ein Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt wird? Vorgeworfen wird der AfD in der Begründung unter anderem, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wenden. So würden die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot „durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“. Die AfD verbreitet Hass, hetzt gegen Minderheiten und macht unsere Demokratie verächtlich. Es steht klar zu befürchten, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wird, um unsere Demokratie weiter zu schwächen und ihre Anhänger gegen den Rest der deutschen Bevölkerung aufzuhetzen. So wird ein Land gespalten. Was wir aber brauchen in diesen Krisenzeiten ist Zusammenhalt. Wir denken, dass wir uns in diesen Punkten mit allen demokratischen Kräften völlig einig sind.
Es ist den demokratischen Parteien in den 11 Jahren seit ihrer Gründung nicht gelungen, die AfD politisch zu stellen. Und wir sehen in der derzeitigen politischen Debatte keinen Ansatz, der darauf hinwirkt, dass dies gelingen könnte. Dies kann bei populistischen und rechtsextremen Parteien, die fortwährend Lügen, Hetze und Hass verbreiten auch nicht gelingen. Sie wissen das.
Angesichts dieser Situation bitten wir Sie, jetzt zu handeln, um ihrer Verantwortung gegenüber den hunderttausenden Menschen, die ein AfD-Verbot fordern, und vor allem den unzähligen Menschen, die durch die AfD in ihrer Menschenwürde bedroht sind, gerecht zu werden. Die zunehmende Hetze und der Hass, den die AfD sät, führen auch zu steigenden Gewalttaten gegen Politiker, Feuerwehrleute, Polizist*innen, Aktivist*innen und allgemein gegen Menschen, die sich engagieren. Darum tritt zum Beispiel Herr Wanderwitz nicht mehr für den nächsten Bundestag an. Das ist sehr bedauerlich. Dies trifft aber noch weit mehr lokale Politiker*innen und engagierte Menschen in der Zivilgesellschaft.
Aufgrund der zögerlichen und ablehnenden Haltung aus der Politik gibt es doch eine große Verunsicherung, ob das Verfahren angemessen ist oder Erfolg haben kann. Darum finden wir auch wichtig, dass nach der Antragstellung beim BVerfG eine angemessene öffentliche Information erfolgt, warum dieser Antrag gestellt wird. Und es sollten fortlaufend weitere Beweise für das Verbot und für die Öffentlichkeit gesammelt und vorgebracht werden können, denn die AfD wird fortlaufend radikaler,
Natürlich muss der AfD auch weiterhin politisch begegnet werden. Mit Blick auf die bisherige Entwicklung muss allerdings klar geworden sein (s.o.), dass wir uns darauf allein nicht verlassen dürfen. Eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD vor dem BverfG steht nicht im Widerspruch dazu. Die Lage ist ernst. Wir müssen jetzt alle verfügbaren Mittel nutzen, die Menschenwürde zu verteidigen. Außerdem wird es weiter wichtig sein, alles zu unternehmen, dass potenzielle Wähler wieder für demokratische Parteien zurückgewonnen werden. Schon im September stehen bei uns in NRW die Kommunalwahlen an. Auch da können sich die Erfolge der AfD verheerend auswirken.
Oft wird angeführt, jedes Misslingen eines Verbotsverfahrens würde die AfD nur stärken. Bei einem Antrag auf Prüfung der AfD hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht nur die Möglichkeit über die AfD in Gänze zu entscheiden. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass über das Verbot einzelner Landesverbände oder der Jugendorganisation geurteilt wird. Genauso ist der Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Doch auch dieses Urteil können die Verfassungsrichter*innen nur fällen, wenn Sie, sehr geehrte Abgeordnete, dem Antrag im Bundestag zur Mehrheit verhelfen!
Daher werben wir darum, sich dafür einzusetzen, dass ein Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, bevor es zu spät ist.